Hundeboxen sind weit verbreitet und werden gerne vielseitig eingesetzt. So werden sie gerne empfohlen als Rückzugsort für Hunde, zum Training von jungen oder nervösen Hunden, zum Training für die Autobox oder einfach nur um den Hund in einem "geschützten" Bereich zu haben wie z.B. im Büro oder während eines Kindergeburtstags.
Hundeboxen für zu Hause gibt es mittlerweile in allen verschiedenen Farben / Formen / Materialien. So werden z.B. aktuell sogenannte "Home-Kennels" immer beliebter. Sie können passend zur restlichen Einrichtung gefertigt und gekauft werden und sehen vergleichsweise gut aus.
Auch Stoffboxen oder Metall-/ Aluboxen die eigentlich zum Transport dienen, werden immer häufiger in der Wohnung platziert.
Heute gib's ja alles was es nicht gibt und über Sinn und Unsinn von diversen Produkten und Erfindungen lässt sich natürlich praktisch unendlich diskutieren. Ob es sinnvoll ist, einen jungen Hund nachts in eine Box zu sperren, einen nervösen Hund einzuschliessen damit er dem Besitzer nicht nachläuft oder einen Hund sogar als Strafe in eine Box zu sperren - das ist schlussendlich einfach Ansichtssache. Verständlich ist aber, dass die "Boxen im Haus - Gegner" da manchmal laut werden.
Aber wer hat recht? Darf man einen Hund wirklich einschliessen? Wenn ja, in welcher Situation? Und wie gross muss die Box mindestens sein?
Das alles ist im Schweizerischen Tierschutzgesetz klar geregelt. Wir klären für Euch auf.
Quellen und rechtliche Grundlagen zum Verständnis
Hier findet ihr das Merkblatt "1.3_(1)_d_Zwinger_und_Boxen_zur_Haltung_von_Hunden" des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Download:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/hunde.html
Wir fassen für Euch zusammen. Grundsätzlich gilt:
"Zwinger und Boxen sind Gehege zur Haltung von Hunden, die so eingerichtet und so geräumig sein müssen, dass sich die Hunde darin arttypisch verhalten können (vgl. Art. 7 Abs. 2 TSchV)."
Als Zwinger werden Gehege im Freien bezeichnet. Unter Boxen versteht man Gehege in einem Raum (Art. 2 Abs. 3 Bst. d TSchV) zur Haltung von Hunden.
Was wir umgangssprachlich also als Hundebox bezeichnen, definiert das BLV also als Transportboxen. Dafür gilt:
"Hunde dürfen nicht in Transportboxen eingesperrt werden. Solche Boxen sind nicht zur Haltung, sondern als Transportmittel gedacht. Werden Transportboxen als Rückzugsort angeboten, muss vorgängig das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein."
Welche Hundeboxen gehören zu den Transportboxen?
Wir haben Euch die gängigsten Ausführungen hier aufgelistet. Grundsätzlich gilt: ist eine Hundebox mobil und muss nicht demontiert werden, versteht sie sich als Transportbox.
Hundetransportboxen aus Alu oder Metall (Autoboxen)
Hundetransportboxen aus Kunststoff (Hartschalen- oder Kunstoffboxen)
Hundetransportboxen aus Stoff (Stoffboxen)
Hundetransportbox aus Gitterstäben (Gitterbox)
Darf ich also diese Art von Boxen in der Wohnung haben?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Box dient nur als kurzfristiger, freiwilliger Rückzugsort.
2. Die oder eine Türe wurde komplett und dauerhaft entfernt. Eine nur offen stehende Türe ist nicht erlaubt.
Wie sieht es mit den aktuell beliebten Home-Kennels aus?
Bild: pinterest.de
Das kann tatsächlich unterschiedlich interpretiert werden. Sieht man diese Home-Kennels als Transportbox, das heisst mobil (per Definition "beweglich, nicht an einen festen Standort gebunden") dürfen sie als Rückzugsort angeboten werden. Allerdings muss auch hier dann die Türe dauerhaft demontiert werden!
Und andere Arten von Hundeboxen oder wenn ich die Türe schliessen will?
Wenn einer oder mehrere der folgenden 4 Punkte auf Dich zutreffen, dann fällt Deine Box per Definition vom BLV unter die Kategorie Hundebox zur Haltung von Hunden und muss die in der untenstehenden Tabelle vorgegebenen Mindestabmessungen vorweisen.
1. Mein Hund verbringt seine Zeit überwiegend in der Hundebox
2. Meine Hundebox ist nicht mobil
3. Ich möchte die Türe schliessen können
4. Mein Hund zieht sich nicht freiwillig in die Box zurück, er ist vielleicht sogar angebunden

Was soll ich tun, wenn ich meinen Hund ab und zu in die Box schicken will, er aber ohne Türe immer wieder raus kommt?
Überdenke die Entscheidung, Deinem Hund eine Box als Rückzugsort anzubieten. Vielleicht wäre ihm ein Bettchen oder erhöhte Liegefläche ohne Wände und Dach wohler? Oder vielleicht ist die Box ihm zu klein, zu dunkel, zu gross oder zu hart? Versuche es doch mal mit einer anderen Hundebox, einem anderen Standort oder einer anderen Unterlage.
Wenn Du alleine keine Lösung findest oder Dein Hund noch jung ist oder die Box neu für ihn ist, hole Dir Rat bei einer seriösen Hundetrainer*in, die dir hilft, deinem Hund die Box als Rückzugsort näher zu bringen und sich wenn nötig auf Deinen Wunsch in dahin zurückzuziehen.
Abschliessend:
Einen Hund zu Trainings- oder Ausbildungszwecken (egal ob für die Stubenreinheit, die Nervosität, das zur Türe rennen wenn's klingelt, zur Gewöhnung an die Box usw.) oder zur räumlichen Trennung von Situationen (Besuch, Kindergeburtstage, Kunden im Büro) oder gar um sich als Besitzer Ruhe zu verschaffen indem man den Hund in die Box schickt und die Türe schliesst, ist in der Schweiz VERBOTEN.
Regula Sommer
März 29, 2023
Also ich begrenze meine Hunde räumlich manchmal – ja. Aber eine Box hab ich nicht. Ich sehe den Sinn und Zweck durchaus ein, aber für mich persönlich hat es noch nie Sinn gemacht, bzw. ich kam überhaupt erst gar nicht auf die Idee, vielleicht weil das damals einfach auch noch nicht so “in” war wie jetzt.
Als ich meinen Hund gekauft hatte war er ja auch noch nicht stubenrein, obwohl er schon 7 Monate alt war. Ich hab das so gelöst, dass ich ihn mit mir im Schlafzimmer eingesperrt habe, damit ich es mitbekomme wenn er unruhig wird.
Mittlerweile dürfen beide Hunde sich nachts im kompletten oberen Stock aufhalten, aber die Tür zu den unteren Stockwerken ist trotzdem zu, damit ich es eben mitbekomme, falls mal einer raus muss. Danke übrigens für den Beitrag – ich hab diesen auf https://trovas.ch/hund verlinkt.
LG, Regula